Arbeitsrecht in der Schweiz
In der Schweiz weicht das Arbeitsrecht deutlicher vom deutschen ab. Auch hier unterscheidet man zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Die »betriebliche Interessensvertretung« entspricht in etwa dem deutschen Betriebsrat, hat aber deutlich weniger Rechte. Die schweizerische Entsprechung zum Tarifvertrag ist der »Gesamtarbeitsvertrag«. Eine Schweizer Besonderheit ist der »Normalarbeitsvertrag«, der in Bereichen, in
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Mitwirkende
Ralph Zade
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