Arbeitnehmerkammern

Arbeitnehmerkammern, Pflichtzusammenschlüsse der Arbeiter und Angestellten zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Interessen. Die Arbeitnehmerkammern unterstützen Behörden durch Gutachten und Berichte und werden durch Beiträge der Pflichtmitglieder finanziert. Ihre Rechtsform ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Arbeitnehmerkammern bestehen nur in Bremen und im Saarland. 1921 wurden in

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