Apothekergewichte
Apothekergewichte, Medizinalgewichte,
bis 1868 gesetzlich vorgeschriebene Gewichtseinheiten für Arzneimittel: das Medizinalpfund (libra, Abkürzung lb) und seine Unterteilungen, wobei das fast allgemein 3⁄4 des Handelspfundes betragende Medizinalpfund in 12 Unzen (1 Unze etwa 30 g) zu je 8 Drachmen und eine Drachme (etwa 3,75 g) in 3 Skrupel (1 Skrupel etwa 1,25
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