Amtmann
Amtmann, seit dem späten Mittelalter der mit der Verwaltung und oft auch mit der Wahrnehmung der Gerichtsbarkeit in einem bestimmten Bezirk (Amt) betraute landesherrliche Beamte (Meier, Pfleger, Vogt). Heute ist Amtmann die Amtsbezeichnung für einen (männlichen oder weiblichen) Beamten des gehobenen Dienstes.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar