Abzahlungsgeschäft

Abzahlungsgeschäft (Ratenkauf),

schriftlicher Kaufvertrag, bei dem der Kaufpreis in Teilzahlungen (Ratenzahlungen) entrichtet wird. Der Verkäufer behält sich gewöhnlich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor. – Siehe auch Leasing.

Quellenangabe

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