Abschreibung (Grundbuchrecht)

Abschreibung, Grundbuchrecht:

die Übertragung eines Grundstückteils als selbstständiges Grundstück auf ein neues Grundbuchblatt (§ 7 Grundbuchordnung). Nötig ist die Abschreibung, wenn ein Grundstückteil mit einem Recht, z. B. einer Hypothek, belastet werden soll. Ist das Recht eine Dienstbarkeit oder eine Reallast, so kann die Abschreibung unterbleiben.

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