Abolition (Recht)

Abolition [lateinisch] die, -/-en, Recht:

die Niederschlagung anhängiger oder noch nicht anhängig gewordener Strafsachen durch Befreiung von der Strafverfolgung, im Unterschied zur Begnadigung, die ein Straferlass nach rechtskräftiger Verurteilung ist. Wie schon nach der Weimarer Reichsverfassung ist nach dem Grundgesetz die individuelle Abolition ausgeschlossen. Die generelle Abolition dagegen kann durch Bundesgesetz (Straffreiheitsgesetz) ausgesprochen werden.

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