a conto
a conto [italienisch »auf Rechnung«], Abkürzungen a c. oder a/c.,
Kennzeichnung einer Abschlagszahlung (d. h. einer vor Fälligkeit des Gesamtrechnungsbetrags, in der Regel vor der Leistungserbringung vorgenommenen Zahlung) in vereinbarter, unter Umständen auch vom Schuldner bestimmten Höhe, durch die ein Teil einer Verbindlichkeit getilgt wird. (Teilzahlungsgeschäft)
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