Prozessrecht
Zum öffentlichen Recht zählt außerdem das Prozessrecht, das das Gerichtsverfahren regelt. Das gilt nicht nur für das Verfassungs- und das Verwaltungsprozessrecht, bei denen es um Verfahren geht, in denen über Fragen des öffentlichen Rechts verhandelt wird, sondern auch für das Zivilprozessrecht und das Strafprozessrecht. Dabei wird Letzteres in erster Linie
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe