Ärztekammern

Ärztekammern, öffentlich-rechtliche Berufsorganisationen, denen alle Ärzte kraft der Gesetzgebung der Länder angehören. Sie haben einerseits gegenüber Staat und Gesellschaft die beruflichen Belange der Ärzte insgesamt wahrzunehmen, Fachgutachten im medizinischen oder gesundheitspolitischen Bereich zu erstatten und Sachverständige namhaft zu machen. Andererseits führen sie die Aufsicht über die Erfüllung der berufsrechtlichen

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