Auszubildende
Auszubildende, Kurzwort Azubi, Bezeichnung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23.3.2005 für in einer Berufsausbildung stehende Personen (früher: Lehrlinge).
Auszubildenden sollen in einem geordneten Ausbildungsgang systematisch die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. Auszubildende unterliegen der Sorgfalts-, Lern-, Schweige- sowie der Berufsschulpflicht und haben Weisungen des Ausbilders u. a. weisungsberechtigter Personen Folge zu leisten.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe