Zwischenerzeugnissteuer
Zwischen|erzeugnissteuer, durch das Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen vom 21. 12. 1992 (Neufassung: 15. 7. 2009) eingeführte Verbrauchsteuer auf bestimmte alkoholische Getränke, die nicht dem Wein, dem Schaumwein oder dem Bier zuzurechnen sind und die zuvor im Rahmen des Branntweinsteuerrechts besteuert wurden. Typische derartige »Zwischenerzeugnisse« sind z.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe