Zweikammersystem

Zweikammersystem, im Unterschied zum Einkammersystem die Organisation der gesetzgebenden Körperschaft, der Legislative, in zwei »Kammern« (»Häusern«), die in der Regel getrennt tagen und abstimmen; die Strukturen und Kompetenzen beider Kammern sind durch die Verfassung festgelegt. Traditionell vertritt die eine das Volk in seinen historisch gewachsenen Untergliederungen; historisch spricht man

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