Zwangsverheiratung

Zwangsverheiratung, Zwangsheirat, Zwangsehe, Bezeichnung für eine Verheiratung, bei der mindestens einer der Ehepartner gegen seinen Willen und durch die Ausübung von Gewalt oder durch die Androhung eines empfindlichen Übels zum Eingehen der Ehe gezwungen wird.

Von der Zwangsehe unterscheidet sich die arrangierte Ehe, bei der die Heirat zwar von Verwandten, Bekannten oder von Ehevermittlern initiiert, aber im vollen Einverständnis der Eheleute geschlossen wird. Die Übergänge können jedoch fließend sein.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.