Zwangsregulierung (Bank- und Börsenwesen)
Zwangsregulierung, Exekution, Bank- und Börsenwesen:
zwangsweise Abwicklung von Bank- oder Börsengeschäften, wenn ein Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, z. B. der zwangsweise Verkauf von Sicherheiten (z. B. Wertpapiere), um Kreditschulden zu begleichen, die zwangsweise Erfüllung eines Börsengeschäfts wie die Glattstellung eines Termingeschäfts nach Ablauf einer Nachfrist.
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