Konversion (Börsenwesen)
Konversion [lateinisch »Umkehrung«, »Umwandlung«] die, -/-en, Börsenwesen:
Konvertierung, die Umwandlung einer Anleihe in eine neue (Konversionsanleihe, Konvertierungsanleihe) mit anderen Verzinsungs- und/oder Tilgungsmodalitäten zwecks Anpassung an veränderte Kapitalmarktverhältnisse. Zur Konversion ist grundsätzlich das Einverständnis des Gläubigers erforderlich, oder der Gläubiger kann die Rückzahlung des Kapitals fordern. Wenn er diese Möglichkeit nicht hat, spricht man von Zwangskonversion,
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