Zinnaischer Münzfuß

Zinna|ischer Münzfuß, der zwischen Kursachsen und Brandenburg 1667 im Kloster Zinna vereinbarte Münzfuß, dem sich 1668/70 auch Braunschweig-Lüneburg anschloss. Der Zinnaische Münzfuß legte fest, dass aus der feinen Mark Silber z. B. an Groschen 252 statt laut Reichsmünzordnung 217 ausgebracht werden sollten (andere Scheidemünzen wurden im Feingehalt ebenfalls verringert).

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