Leipziger Fuß (Münzwesen)
Leipziger Fuß, Münzwesen:
am 16. 1. 1690 zwischen Kursachsen, Kurbrandenburg und Braunschweig-Lüneburg (Hannover) getroffene Vereinbarung über die Ausbringung der Silbermünzen. Aus einer Mark Feinsilber sollten 18 2⁄3-Taler- oder 36 1⁄3-Talerstücke usw. geprägt werden; das entsprach einem 12-Taler-Fuß. Der Reichstaler blieb in dieser Festlegung unverändert, wurde aber nunmehr statt mit 24 mit 32 (guten)
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