Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, Ludwigsburg

Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, Ludwigsburg, am 1. 12. 1958 gemäß einer Vereinbarung der Justizminister und Justizsenatoren der elf Bundesländer (einschließlich West-Berlin) mit Sitz in Ludwigsburg eingerichtete Stelle mit der Aufgabe, alle erreichbaren einschlägigen Erkenntnisse und Beweismittel über nationalsozialistische Verbrechen zu sammeln, Tatkomplexe herauszuarbeiten, den Aufenthalt

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.