Wilhelm I. (Deutsches Reich)

»Dreikaiserjahr«

Die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs war die einer konstitutionellen Monarchie. Der Kaiser stand ganz oben, er ernannte den Reichskanzler und der wiederum die Regierung. »Konstitutionell« war die Verfassung insofern, als das gewählte Parlament wichtige Rechte, insbesondere die jährliche Bewilligung des Haushalts, hatte. Das deutsche Kaiserreich bestand bis zum Ende des

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