Werkverkehr
Werkverkehr, die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens gemäß § 1 Absatz 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Bei der Beförderung darf es sich nur um eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens handeln. Besondere wirtschaftliche Bedeutung hat der Werkverkehr im Straßengüterverkehr (Güterverkehr). Im Gegensatz zum gewerblichen
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