Pensionsrückstellungen (Bilanzrecht)

Pensionsrückstellungen [auch paŋˈzi̭oːn-], Bilanzrecht:

Rückstellungen, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für zukünftige Zahlungen eines Unternehmens aufgrund von Ruhegeldzusagen an noch aktive Mitarbeiter (Anwartschaften) oder Pensionäre (laufende Pensionen) in der Bilanz gebildet werden. Handelsrechtlich besteht für vom Unternehmen unmittelbar, d. h. ohne Einschaltung etwa einer Pensionskasse oder Direktversicherung, zu erbringende Pensionsleistungen grundsätzlich eine Pflicht zur

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