Grundwehrdienst
Der Grundwehrdienst war in verschiedene Ausbildungs- und Einsatzabschnitte gegliedert. Zu ihm wurde herangezogen, wer zum Zeitpunkt der Einberufung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Abweichend hiervon galt eine besondere Altersgrenze von 25 Jahren für Wehrpflichtige,
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