Wahlgeheimnis
Wahlgeheimnis, Grundsatz der geheimen Wahl, der den Wähler davor schützt, dass seine Stimmabgabe gegen seinen Willen anderen, insbesondere staatlichen Organen, bekannt wird. Das Wahlgeheimnis schützt die freie Wahlentscheidung und ist eine wesentliche Errungenschaft demokratischer Wahlen. Artikel 38 GG garantiert das Wahlgeheimnis bei Bundestagswahlen, über Artikel 28 Absatz 1 GG
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