Vorsatz (Recht)
Vorsatz, der, Recht:
das Wissen und Wollen der Verwirklichung eines rechtswidrigen Erfolgs oder eines mit Strafe bedrohten Tatbestands in allen seinen Merkmalen. Vorsätzlich herbeigeführt ist nicht nur der vom Täter bezweckte (Absicht) oder als mit Sicherheit eintretend vorhergesehene (direkter Vorsatz), sondern auch der nur mit bedingtem Vorsatz (Dolus eventualis) verursachte
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