Vorratsdatenspeicherung und Grundrechte
Eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung stellt einen Eingriff in verschiedene im Grundgesetz und europäischen Rechtsnormen gewährleistete Grundrechte dar. Im Grundgesetz sind hier – abhängig von der Fallgestaltung – u. a. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmelde- und Telekommunikationsgeheimnis, die Berufsfreiheit (von Telekommunikationsunternehmern, die dazu verpflichtet werden, entsprechende Regelungen technisch und tatsächlich umzusetzen) und die
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe