Verweisung (Schulrecht)

Verweisung, Schulrecht: Schulverweisung,

Ausschluss eines Schülers vom weiteren Besuch einer Schule; er ist nur bei schwerwiegenden Störungen des Schulbetriebs und nach vorausgegangener Androhung (Ausnahme: Vorliegen einer akuten Gefährdung durch gewalttätiges und kriminelles Verhalten) möglich. Die Wiederaufnahme des entlassenen Schülers oder seine Aufnahme in eine andere (öffentliche) Schule ist von der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde

Quellenangabe

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