Verwaltungsvollstreckungsverfahren

Verwaltungsvollstreckungsverfahren, besonderes Verwaltungsverfahren zur Vollstreckung von Verwaltungsakten. In der Bundesverwaltung gilt hierfür das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) vom 27. 4. 1953; die Länder haben entsprechende Gesetze. Das Verwaltungsvollstreckungsverfahren bezieht sich sowohl auf die Vollstreckung von Geldforderungen durch Beitreibung wie auch auf die Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen. Bestimmte Ansprüche werden

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