Verwaltungskosten (Finanzwirtschaft)
Verwaltungskosten, Finanzwirtschaft:
Kosten der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Verwaltungskosten werden aufgrund von Verwaltungskostengesetzen gemäß Gebühren- und Kostenordnungen als Verwaltungsgebühren (Gebühren) bei Inanspruchnahme einer Amtshandlung erhoben. Auch Auslagen sind zu ersetzen; Kostenermäßigungen oder -befreiungen sind möglich. – In Österreich werden die Verwaltungskosten als Regiekosten
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