Planfeststellung
Planfeststellung, förmliches Verwaltungsverfahren (Planfeststellungsverfahren), in dem der (Bau-)Plan für ein konkretes Vorhaben (z. B. Autobahn, Abfallbeseitigungsanlage, Talsperre) allgemein verbindlich festgelegt wird. Der Ablauf des Verfahrens ist in den Fachplanungsgesetzen (z. B. Bundesfernstraßengesetz) und allgemein in den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes oder der Länder (für deren Vorhaben) geregelt. Das Verfahren beginnt
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