Verursacherprinzip
Ver|ursacherprinzip, Ver|anlasserprinzip,
Grundsatz der Umweltpolitik. Er besagt, dass – im Unterschied zum Gemeinlastprinzip – der Verursacher von Umweltschäden die Kosten für deren Beseitigung oder Vermeidung tragen muss beziehungsweise dass er Adressat für Ge- und Verbote sowie Auflagen seitens der Gesetzgebung ist. Mit der Einbeziehung dieser Aufwendungen in die Kostenrechnung der Wirtschaftssubjekte sollen
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