Vertreter des öffentlichen Interesses
Vertreter des öffentlichen Interesses, in der Verwaltungs-Gerichtsbarkeit ein an die Weisungen der Regierung gebundener Beamter, der sich an Verwaltungs-Prozessen zur Wahrung des öffentlichen Interesses beteiligen und dann auch Anträge stellen sowie Rechtsmittel einlegen kann. Beim Bundesverwaltungsgericht ist dies der beim Bundesinnenministerium ressortierende Vertreter des Bundesinteresses. Von den Ländern kennen gegenwärtig
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