Grundlagen
Nach dem Grundgesetz kann der Bundeskanzler den Antrag stellen, dass der Bundestag ihm das Vertrauen ausspricht. Wenn der Antrag nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags findet, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen. Das gilt aber nur, solange nicht die
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe