Zuständigkeit für die Verabschiedung von Verordnungen
Aufgrund von Bundesrecht kann in Deutschland die Bundesregierung oder ein Bundesminister bzw. eine Bundesministerin sowie eine Landesregierung zum Erlass einer Verordnung ermächtigt werden. In bestimmten Fällen, die im Grundgesetz genannt werden, muss der Bundesrat dem Erlass einer Bundesverordnung zustimmen.
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Mitwirkende
Ralph Zade
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