Vermischung

Vermischung, Vermengung, lateinisch Confusio,

rechtlich die Vereinigung mehrerer beweglicher Sachen (z. B. Getreide, Baumaterial) derart, dass die Trennung nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist (§ 948 BGB). Die rechtlichen Folgen (besonders in Bezug auf den Eigentumserwerb) entsprechen denjenigen der Verbindung.

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