Verband (Recht)

Verband, Recht:

Vereinigung von Personen oder Personengesamtheiten zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke. Neben nicht rechtsfähigen gibt es rechtsfähige Verbände, die als juristische Personen selbst Träger von Rechten und Pflichten sind. Sie können privatrechtliche Zusammenschlüsse (AG, Vereine u. a.) oder öffentlich-rechtliche Körperschaften (Wasser- und Bodenverband, Sozialversicherungsträger u. a.) sein. Ihre Willensbildung erfolgt aufgrund einer

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