Schuld, Haftungsverantwortung und Entscheidungsverantwortung
Die Ambivalenz des Rufs nach Verantwortung wird sichtbar, wenn man die Zeitstrukturen unterschiedlicher Verantwortungsbegriffe betrachtet. Die rechtliche Verantwortung bezieht sich auf vergangene Ereignisse, entweder auf Handlungen, die Rechtsnormen verletzt haben (Schuld), oder auf entstandene Schäden, die einem Verursacher zugerechnet werden (Haftung). Die Pflicht, sich für pflichtverletzende oder Dritte schädigende Handlungen
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