Verantwortung

Schuld, Haftungsverantwortung und Entscheidungsverantwortung

Die Ambivalenz des Rufs nach Verantwortung wird sichtbar, wenn man die Zeitstrukturen unterschiedlicher Verantwortungsbegriffe betrachtet. Die rechtliche Verantwortung bezieht sich auf vergangene Ereignisse, entweder auf Handlungen, die Rechtsnormen verletzt haben (Schuld), oder auf entstandene Schäden, die einem Verursacher zugerechnet werden (Haftung). Die Pflicht, sich für pflichtverletzende oder Dritte schädigende Handlungen

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.