Völkerrechtsordnung

Sachgebiete

Die Völkerrechtsordnung erfasst sowohl den Frieden als auch den Krieg. Das Friedensvölkerrecht gestaltet den Normalzustand zwischen den Staaten. Krieg bedeutet die zeitweilige Suspendierung des Friedensrechts. An seine Stelle tritt als Ausnahmerecht das Kriegsrecht, das u. a. die Anwendung militärischer Gewalt erlaubt.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.