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Die Völkerrechtsordnung erfasst sowohl den Frieden als auch den Krieg. Das Friedensvölkerrecht gestaltet den Normalzustand zwischen den Staaten. Krieg bedeutet die zeitweilige Suspendierung des Friedensrechts. An seine Stelle tritt als Ausnahmerecht das Kriegsrecht, das u. a. die Anwendung militärischer Gewalt erlaubt.
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