Rechtsnatur und Geltungsgrund
Auch wenn die Völkerrechtsordnung – zumindest soweit sie Teil der Charta der Vereinten Nationen ist – quasi verfassungsmäßigen Gehalt hat, fehlt ihr doch weiterhin der zentrale Gesetzgeber, eine Exekutive, die nach Maßstäben der Legalität entscheidet und eine Gerichtsbarkeit mit umfassender Zuständigkeit. Deshalb hält der Streit um die Rechtsnatur der Völkerrechtsordnung
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