Begriff und Name
Die Völkerrechtsordnung beinhaltet demgemäß die Normen, die das Verhältnis der Staaten untereinander regeln. Das Wort »Völkerrecht« ist keine ganz zutreffende Bezeichnung des Rechtsgebiets, da die Völkerrechtsordnung nicht auf einzelnen Völkern, sondern auf unabhängigen (souveränen) Staaten gründet. Die Bezeichnung »Völkerrecht« leitet sich vom lateinischen Begriff »ius gentium« ab. Das »ius gentium«
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