Behauptungen über Sachverhalte
Ein Urteil beschreibt immer einen Sachverhalt, das heißt, es enthält die Behauptung, dass etwas ist. In der Logik sagt man dazu auch, dass ein Prädikat von einem Subjekt ausgesagt wird. Das Subjekt ist das, über das etwas ausgesagt wird. Das Prädikat [von lateinisch praedicere »behaupten«] ist das, was über das
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Mitwirkende
Janina Schmiedel
Quellenangabe