Geschützte Werke

Zu den geschützten Werken zählen u. a. Sprachwerke (Schriftwerke, Reden, Computerprogramme), Werke der Musik, der Pantomime, der bildenden Künste einschließlich der Baukunst und der angewandten Kunst (Kunsthandwerk, Gebrauchskunst), Lichtbildwerke (Fotografien), Film- und Fernsehwerke, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art (Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen u. a.).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar