Unfallverhütungsvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften, vom Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) für die Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen oder Unfällen erarbeitete Anordnungen. Hierfür können Unfallverhütungsvorschriften erlassen werden, die von Unternehmern und Versicherten wie Gesetze beachtet werden müssen, z. B. ist in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A4 die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen geregelt.
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