Tötung auf Verlangen

Tötung auf Verlangen, die Tötung eines Menschen, zu der der Täter durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten bestimmt wurde; wird als Tötungsdelikt nach § 216 StGB mit Freiheitsentzug von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Problematisch ist sowohl die Abgrenzung der Tat zur (straflosen) Beihilfe zum

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.