Trainingsmaßnahmen (Arbeitsförderung)
Trainingsmaßnahmen [ˈtrεːnɪŋs-], Arbeitsförderung:
Maßnahmen, die der Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen und Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, seit 2009 gemäß § 45 SGB III als Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bezeichnet. Sie erhalten Arbeitslosengeld bzw. die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für die entsprechende Maßnahme (maximale Förderungsdauer: sechs Wochen).
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