Totgeburt
Totgeburt, Totgeborenes,
während der Schwangerschaft oder im Verlauf der Geburt verstorbene Leibesfrucht, die nach Verlassen des Mutterleibs keines der für eine Lebendgeburt maßgeblichen Zeichen (Herzschlag, natürliche Lungenatmung, Nabelschnurpulsation) aufweist und ein Gewicht von mindestens 500 Gramm besitzt; fürTotgeburten besteht standesamtliche Meldepflicht (Eintragung in die Personenstandsregister).
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