Lebendgeburt

Lebendgeburt, lebend Geborenes,

Neugeborenes, bei dem nach Trennung vom Mutterleib Lebenszeichen (Herzschlag, natürliche Lungenatmung oder Nabelschnurpulsation) nachweisbar sind, unabhängig von seinem Gewicht. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt, auch willkürliche Bewegungen als Lebenszeichen zu werten. Rechtsmedizinisch von Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen einer Totgeburt und einer unmittelbar nach der Geburt verstorbenen Lebendgeburt; eine Klärung ist u.

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