Theateragentur
Theater|agentur, Bühnen|nachweis,
Agentur, die Schauspieler und Regisseure auf Provisionsbasis vermittelt (bis zu 12 % der Jahresgage). Private Theateragenturen dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis des jeweiligen Landesarbeitsamtes vermitteln. Die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind in der Arbeitsvermittlerverordnung vom 11. 3. 1994 (Arbeitsvermittlung) geregelt. Die Zentrale Bühnen-, Fernseh- und Filmvermittlung (ZBF) der
Informationen zum Artikel
Quellenangabe