Terrorismus und Recht
Terroristische Taten fallen unter das Strafrecht. Dabei können allgemeine Straftatbestände zur Anwendung kommen, z. B. Mord, Totschlag oder Sachbeschädigung. Es gibt aber auch Straftatbestände, die speziell auf Terroristinnen und Terroristen ausgerichtet sind. So stellt das deutsche Strafrecht z. B. die Bildung terroristischer Vereinigungen und die Terrorismusfinanzierung unter Strafe.
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe