Supranationalität
Supra|nationalität, Überstaatlichkeit; der Begriff kann als Spezialfall von »Internationalität« aufgefasst werden und wird v. a. zur Kennzeichnung des Rechts der Europäischen Gemeinschaften beziehungsweise seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. 12. 2009 der Europäischen Union verwendet, das als eine neue Kategorie zwischen staatlichem Recht und Völkerrecht betrachtet
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